Bei der Lufthansa streiken aktuell mehrere Berufsgruppen nacheinander. Wer deshalb seinen Flug verpasst oder gestrichen bekommt, hat konkrete Rechte – aber nicht immer Anspruch auf Entschädigung. Der Unterschied liegt im Detail.
Streik bei der Lufthansa – schon wieder. Nach Arbeitsniederlegungen von Piloten und Kabinenpersonal sind erneut Streiks angekündigt, diesmal über mehrere Tage. Tausende Passagiere stehen vor gestrichenen oder massiv verspäteten Flügen. Was viele nicht wissen: Auch bei Streiks gibt es Rechte. Und in manchen Fällen sogar bares Geld zurück.
Streik = außergewöhnlicher Umstand? Nicht immer
Airlines berufen sich bei Streiks gerne auf „außergewöhnliche Umstände“ – das ist der juristische Freifahrtschein, mit dem sie Entschädigungszahlungen umgehen wollen. Ob das zieht, hängt davon ab, wer streikt.
Bei Lufthansa-internen Streiks – also wenn das eigene Personal die Arbeit niederlegt – haben mehrere deutsche Gerichte Entschädigungen zugesprochen. Der Europäische Gerichtshof hat 2018 klargestellt: Ein Streik, der auf Lohnforderungen beruht und vorhersehbar ist, ist kein außergewöhnlicher Umstand. Das ist wichtig.
Annullierung oder Verspätung: Das steht dir zu
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EU 261/2004) regelt, was Passagiere bei gestrichenen oder stark verspäteten Flügen verlangen können. Die Kernpunkte:
- Flug gestrichen: Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises oder kostenloser Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug
- Verspätung ab 2 Stunden: Anspruch auf Betreuungsleistungen (Mahlzeiten, Getränke, ggf. Hotel)
- Verspätung über 3 Stunden am Zielort: Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro – abhängig von der Flugstrecke
- Flug kurzfristig gestrichen (weniger als 14 Tage vorher): Entschädigungsanspruch besteht, sofern kein außergewöhnlicher Umstand nachgewiesen wird
Tipp aus der Redaktion: Heb alle Belege auf – Boarding-Pass, Buchungsbestätigung, Quittungen für Verpflegung oder Hotels am Flughafen. Die brauchst du später für die Erstattung.
So gehst du konkret vor
Viele Passagiere lassen Entschädigungen liegen, weil sie nicht wissen, wie sie vorgehen sollen. Dabei ist der Prozess gar nicht kompliziert – zumindest in der Theorie.
- Dokumentieren: Screenshot der Streichungsbenachrichtigung, Fotos von Anzeigetafeln, Quittungen sammeln
- Direkt bei Lufthansa anfragen: Formlos per E-Mail oder über das Online-Formular – Flugnummer, Datum, Buchungsnummer angeben
- Ablehnung erhalten? Dann lohnt sich der Gang zu einem Fluggastrechte-Portal wie Flightright, AirHelp oder EUclaim – die arbeiten auf Erfolgsbasis, nehmen also nur im Erfolgsfall eine Provision
- Schlichtung als Alternative: Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) vermittelt kostenlos zwischen Passagier und Airline
Was die Airline NICHT schuldet
Auch mit starken Fluggastrechten gibt es Grenzen. Keine Entschädigung gibt es, wenn:
- Du über die Streichung mehr als 14 Tage im Voraus informiert wurdest
- Dir eine zumutbare Umbuchung angeboten wurde, die du abgelehnt hast
- Ein Gericht den Streik als außergewöhnlichen Umstand einordnet – das passiert vor allem bei externem Personal
Verspätung am Ziel muss mindestens 3 Stunden betragen. Bei Flügen über 3.500 km mit „nur“ 3–4 Stunden Verspätung kann die Entschädigung auf 300 Euro halbiert werden.
Lufthansa-Streiks sind kein Einzelfall – und werden es in nächster Zeit wohl auch nicht bleiben. Wer seine Rechte kennt, steht deutlich besser da als jemand, der einfach akzeptiert, was die Airline kommuniziert. Klag ruhig. Das ist dein gutes Recht.

