Mainz bekommt eine Bettensteuer – aber nach intensivem Druck der Hotellerie mit Modifikationen. Gleichzeitig bleibt Bayern nach einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs steuerfrei. Das Bundesverfassungsgericht hatte die kommunale Bettensteuer grundsätzlich für zulässig erklärt. Der Flickenteppich aus Stadtsteuer hier, Verbot dort bleibt das eigentliche Problem.
Mainz: Kompromiss nach hartem Lobbying
Der Mainzer Stadtrat hat die Bettensteuer beschlossen. Aber nicht einfach so. Die Hotelbranche hat sich reingekniet – und zumindest Teile der ursprünglichen Pläne abgeändert bekommen. ahgz-Ressortleiterin Anna Ntemiris kommentiert: Die Branche hat sich diesen Kompromiss erkämpft. Kein Geschenk, kein Goodwill der Politik – Ergebnis von Druck und Gegendruck.
Was genau geändert wurde, ist noch nicht abschließend kommuniziert. Fakt ist: Auch mit den Ergänzungen bleibt Kritik aus der Branche bestehen. Betreiber in Mainz sehen die Steuer als weiteren Kostentreiber in einem Markt, der ohnehin unter Personalmangel, gestiegenen Energiekosten und sinkendem Buchungsvolumen in bestimmten Segmenten leidet.
Bayern: Verbot bleibt – vorerst
Während Mainz die Steuer einführt, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Klagen von München, Bamberg und Günzburg gegen das bayerische Bettensteuerverbot abgewiesen. Das Verbot gilt seit 2023 – und bleibt damit in Kraft.
Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber sprach von einem „wichtigen Signal für Bayerns Gäste und Betriebe“. Aus Sicht des Ministeriums hätte eine Übernachtungssteuer keine gezielte Verbesserung der touristischen Infrastruktur gebracht – ein Argument, das die Branche seit Jahren vorbringt.
Für München, Bamberg und Günzburg bedeutet das Urteil: keine erhofften Millioneneinnahmen. Die Kommunen stehen unter Haushaltsdruck, das ist real. Aber das Instrument Bettensteuer löst diesen Druck nicht – es verlagert ihn auf Betreiber und letztlich auf Gäste.
- Bundesverfassungsgericht: Hat kommunale Bettensteuern grundsätzlich für verfassungskonform erklärt
- Bayern: Landesweites Verbot seit 2023, Klagen abgewiesen – Verbot bleibt
- Mainz: Stadtrat hat Bettensteuer beschlossen, mit Änderungen nach Branchendruck
- Andere Städte: Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt erheben bereits Übernachtungssteuern
- Branchenkritik: Bürokratieaufwand, Wettbewerbsverzerrung zwischen Bundesländern, keine Zweckbindung der Einnahmen
Das eigentliche Problem: der Flickenteppich
Ob Bettensteuer oder nicht – das hängt in Deutschland davon ab, in welcher Stadt ein Hotel liegt. Hamburg erhebt sie. Bayern verbietet sie. Mainz führt sie jetzt ein. Für Ketten und Budgethotels mit überregionalen Buchungsplattformen bedeutet das: unterschiedliche Preisauszeichnung, unterschiedliche Abrechnungslogik, unterschiedliche Steuersätze.
Das ist kein bayerisches oder rheinland-pfälzisches Problem. Das ist ein strukturelles Problem, das mit jedem neuen Stadtratsbeschluss komplizierter wird.
- Keine bundeseinheitliche Regelung in Sicht
- Buchungssysteme müssen stadtspezifische Steuerlogik abbilden
- Kleine Betriebe tragen überproportional hohen Verwaltungsaufwand
- Gäste aus dem Ausland verstehen das System oft nicht
- Geschäftsreisende können Steuer zwar absetzen, aber nur mit korrektem Beleg – Fehlerquelle
Was die Branche jetzt tun kann
Der Mainzer Kompromiss zeigt: Lobbyarbeit wirkt. Wer frühzeitig in den politischen Prozess einsteigt, Zahlen liefert und konkrete Alternativvorschläge macht, hat mehr Einfluss als wer nachher protestiert.
Für Betreiber in Städten, die noch über eine Bettensteuer diskutieren, gilt: Jetzt in den Dialog einsteigen, nicht abwarten. Verbände wie DEHOGA begleiten diese Prozesse – aber nur, wenn sie die Stimmung aus den Betrieben kennen.
Bettensteuer — was spricht dafür, was dagegen?
Dafür spricht
- Zusätzliche Einnahmen für klamme Kommunen
- Touristisch stark frequentierte Städte finanzieren Infrastruktur mit
- In vielen europäischen Städten längst etabliert
- Bundesverfassungsgericht hat Zulässigkeit bestätigt
Dagegen spricht
- Bürokratieaufwand für Hotelbetriebe, besonders kleine
- Kein bundesweiter Standard – Flickenteppich
- Keine Zweckbindung der Einnahmen für Tourismus
- Wettbewerbsverzerrung gegenüber Städten ohne Steuer
- Geschäftsreisende-Nachweise fehleranfällig

