Der Bundesrat hat am Freitag der geplanten steuerfreien Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro die Zustimmung verweigert. Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz scheiterte an der notwendigen Mehrheit der Länderkammer. Für Kommunen hätten die Regelung allein 2,6 Milliarden Euro Zusatzkosten bedeutet.
Die geplante Entlastungsprämie ist vorerst vom Tisch. Der Bundesrat stoppte das Gesetz, das Arbeitgebern erlaubt hätte, ihren Beschäftigten einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.000 Euro auszuzahlen. Das ist ein herber Rückschlag – besonders für eine Branche, die händeringend nach Wegen sucht, Mitarbeitende zu halten und neue zu gewinnen.
Warum der Bundesrat Nein sagte
Das zustimmungspflichtige Gesetz erhielt im Bundesrat nicht die nötige Mehrheit. Der Hauptkritikpunkt: finanzielle Mehrbelastungen für Länder und Gemeinden. Allein auf Kommunen wären laut Schätzungen rund 2,6 Milliarden Euro Zusatzkosten zugekommen – durch entfallende Sozialversicherungs- und Steuereinnahmen. Für klamme Kämmereien war das eine klare rote Linie.
- Arbeitgeber hätten Beschäftigten einen Bonus von bis zu 1.000 Euro zahlen können
- Die Prämie wäre steuer- und sozialabgabenfrei gewesen
- Der Bundestag hatte das Gesetz bereits beschlossen
- Gescheitert ist es an der fehlenden Mehrheit im Bundesrat
- Kommunen drohten allein 2,6 Milliarden Euro Mehrkosten
Was das für Hotellerie und Gastronomie bedeutet
Für die Hospitality-Branche trifft das Scheitern doppelt hart. Hotels und Restaurants kämpfen seit Jahren mit akutem Fachkräftemangel – und ein steuerfreier Bonus wäre ein einfaches, wirksames Instrument gewesen, um Mitarbeitende kurzfristig zu entlasten und die Bindung ans Unternehmen zu stärken. Ohne bürokratischen Aufwand, ohne neue Gehaltsstrukturen.
Jetzt braucht es andere Wege. Die Branche diskutiert Alternativen – einige davon sind bereits gelebte Praxis in größeren Häusern.
Mögliche Alternativen im Überblick
- Sachbezüge: Bis zu 50 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei (z.B. Gutscheinkarten, Tankgutscheine)
- Erholungsbeihilfe: Bis zu 156 Euro jährlich für Arbeitnehmer:innen, pauschal lohnversteuert
- Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschüsse sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei
- Jobrad & Mobilitätsbudget: Zuschüsse für ÖPNV oder Dienstradleasing bis zu 50 Euro monatlich steuerfrei
- Inflationsausgleichsprämie (ausgelaufen März 2024): War bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei – als Referenzmodell für künftige Regelungen
Wie geht es weiter?
Das Gesetz ist nicht endgültig gescheitert – es kann in den Vermittlungsausschuss. Ob und wann eine überarbeitete Version kommt, ist offen. Die Bundesregierung hat sich bislang nicht zu einem konkreten Zeitplan geäußert.
Für Betriebe in Hotellerie und Gastronomie gilt: Wer jetzt auf die Prämie gewartet hat, muss andere Wege gehen. Die bestehenden Instrumente reichen zwar nicht ganz heran – aber kombiniert können Sachbezug, Mobilitätszuschuss und betriebliche Altersvorsorge trotzdem einen spürbaren Unterschied machen.
Prüfe mit deiner Lohnbuchhaltung oder deinem Steuerberater, welche der bestehenden steuerfreien Zuwendungen du noch nicht ausschöpfst. Sachbezüge, Fahrtkostenzuschüsse und Erholungsbeihilfe werden oft nicht vollständig genutzt – obwohl sie sofort greifen.

