Der Bund der Steuerzahler hat für 2026 die Terrassengebühren in 200 dicht besiedelten deutschen Städten verglichen. Die Spannweite reicht von 0 bis 2.000 Euro pro Saison für einen einheitlichen Musterbetrieb. Wer zahlt am meisten? Und was bedeutet das für Gastronomen, die mit der Terrasse kalkulieren?
Draußen sitzen, Sonne genießen, Umsatz machen – klingt simpel. Ist es aber nicht, wenn die Kommune für jeden Quadratmeter öffentlicher Fläche kräftig abkassiert. Wie stark die Gebühren je nach Standort auseinanderdriften, zeigt der aktuelle Terrassengebührenvergleich 2026 des Bundes der Steuerzahler.
Bis zu 2.000 Euro Unterschied – je nach Stadt
Für einen einheitlich definierten Musterbetrieb mit Außenfläche auf öffentlichem Grund haben die Experten die Sondernutzungsgebühren in 200 Städten erhoben. Das Ergebnis: Die Spannweite reicht von null Euro bis knapp 2.000 Euro pro Saison. Kein anderer Kostenfaktor in der Außengastro schwankt so stark zwischen vergleichbaren Standorten.
Spitzenreiter im Niedersachsen-Vergleich ist Laatzen in der Region Hannover. Dort werden rund 1.645 Euro fällig – weil die Stadt jeden Terrassentag einzeln berechnet statt eine pauschale Saisongenehmigung auszustellen. Das klingt zunächst flexibel, wird bei voller Auslastung aber schnell teuer.
Warum die Gebühren so stark schwanken
Hinter den Unterschieden stecken keine einheitlichen Regeln – jede Kommune setzt ihre Sondernutzungsgebühren selbst fest. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Lage der Terrasse (Fußgängerzone, Hauptstraße, Nebenstraße)
- Berechnungsmodell: Tagessatz vs. Pauschalgebühr für die gesamte Saison
- Größe der genehmigten Fläche in Quadratmetern
- Ob kommunale Ausnahmeregelungen oder Fördermodelle greifen
Genau dieser Flickenteppich macht Standortvergleiche für Gastronomen so schwierig. Wer in zwei Städten ähnliche Lokale betreibt, kann trotzdem mit völlig unterschiedlichen Fixkosten rechnen.
Was das für die Kalkulation bedeutet
- Gebührenbescheid der Gemeinde vor Saisonstart einholen – nicht auf Schätzungen verlassen
- Berechnungsmodell prüfen: Tagessatz oder Pauschale? Bei Tagessatz Öffnungstage hochrechnen
- Fläche optimieren: Kleinere genehmigte Fläche kann bei hohen Quadratmeterpreisen günstiger sein als maximale Ausdehnung
- Gebühren als Fixkosten in die Außengastro-Kalkulation aufnehmen – nicht als Sonderposten vergessen
- Änderungen im Gemeindehaushalt im Blick behalten: Viele Kommunen erhöhen Sondernutzungsgebühren jährlich
Für viele Betriebe macht die Terrasse einen erheblichen Teil des Sommerumsatzes aus. Wer 1.500 Euro oder mehr allein für die Genehmigung zahlt, muss das schon bei der Speisekartenkalkulation berücksichtigen – nicht erst, wenn der Bescheid kommt.
Null Euro ist auch möglich
Auf der anderen Seite des Spektrums stehen Kommunen, die gar keine Gebühren erheben. Das ist keine Seltenheit: Manche Städte verzichten bewusst auf Sondernutzungsgebühren, um die lokale Gastronomieszene zu stärken oder Innenstädte zu beleben. Für Gastronomen, die einen neuen Standort suchen, lohnt sich ein Blick in die kommunale Gebührenstruktur also schon vor der Unterschrift unter den Mietvertrag.
Politischer Druck wächst
Der Bund der Steuerzahler veröffentlicht den Vergleich nicht ohne Absicht pünktlich zur Hauptsaison. Die Botschaft ist klar: Wer Außengastronomie als lebendigen Teil des öffentlichen Raums will, sollte nicht gleichzeitig mit Gebühren abschrecken. Branchenverbände wie der DEHOGA fordern seit Jahren mehr Transparenz und Einheitlichkeit bei kommunalen Sondernutzungsgebühren – bislang ohne bundesweite Lösung.

