Das staatliche Tierhaltungslogo, das im Lebensmitteleinzelhandel seit 2023 schrittweise eingeführt wurde, soll künftig auch in Restaurants, Kantinen und Imbissen auftauchen. Was bislang bekannt ist, was noch offen bleibt – und was das für deine Speisekarte bedeutet.
Im Supermarkt ist die Haltungsform beim Fleischkauf längst Standard. Fünf Stufen – von „Stall“ bis „Bio“ – helfen Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Griff ins Kühlregal. Jetzt soll das staatliche Tierhaltungslogo den nächsten Schritt machen: raus aus dem Handel, rein in die Gastronomie.
Was ist das Tierhaltungslogo überhaupt?
Das staatliche Tierhaltungskennzeichnungssystem wurde in Deutschland mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) eingeführt, das im August 2023 in Kraft trat. Es schreibt für Schweinefleisch im Einzelhandel eine verpflichtende Kennzeichnung in fünf Stufen vor:
- Stufe 1 – Stall: gesetzlicher Mindeststandard
- Stufe 2 – Stall+Platz: mehr Platz pro Tier
- Stufe 3 – Frischluftstall: Zugang zu Außenklima
- Stufe 4 – Auslauf/Weide: regelmäßiger Außenbereich
- Stufe 5 – Bio: EU-Öko-Verordnung
Bisher gilt die Pflicht ausschließlich für frisches, gekühltes und gefrorenes Schweinefleisch an der Fleischtheke und im Kühlregal. Die Außer-Haus-Verpflegung war explizit ausgenommen – vorerst.
Was plant die Politik für die Gastronomie?
Die Bundesregierung hat die Ausdehnung auf Restaurants, Kantinen und Imbisse von Beginn an als nächsten Schritt angekündigt. Das Bundesministerium für Ernährung hat entsprechende Erweiterungen des Gesetzes in Aussicht gestellt. Konkrete Zeitpläne und finale Umsetzungsregelungen für die Gastronomie stehen zum jetzigen Stand allerdings noch aus – die Details befinden sich in der politischen Abstimmung.
Entscheidend für Gastronomen: Die genaue Ausgestaltung – ob Pflicht, freiwillig oder gestaffelt – ist noch nicht final beschlossen.Was sich aber bereits abzeichnet: Die Herkunfts- und Haltungsform-Transparenz wird auch am Teller zum Thema. Der gesellschaftliche Druck ist real, und Gäste – insbesondere jüngere – fragen zunehmend nach, woher ihr Schnitzel kommt.
Was bedeutet das für deinen Betrieb?
Lieferkette kennen, bevor es Pflicht wird
Wer jetzt schon weiß, aus welcher Haltungsform das verwendete Fleisch stammt, ist klar im Vorteil. Viele Großhändler wie METRO oder Systemlieferanten kennzeichnen ihre Produkte bereits mit Haltungsform-Angaben. Die Information ist also oft schon vorhanden – sie muss nur abgefragt und weitergegeben werden.
Dokumentationspflicht vorbereiten
Im Einzelhandel gilt: Wer das Logo nutzt, muss nachweisen können, dass die Angabe stimmt. Für die Gastronomie wird ein ähnliches Prinzip erwartet. Das bedeutet: Lieferscheine aufbewahren, Lieferantenangaben dokumentieren, Warenwege nachvollziehbar halten.
Speisekarte als Kommunikationstool
Die Pflicht zur Kennzeichnung ist eine Sache – die Chance zur Positionierung eine andere. Betriebe, die bereits auf höhere Haltungsformen setzen, können das aktiv kommunizieren, ohne auf ein staatliches Label warten zu müssen. Begriffe wie „Weidekalb aus Brandenburg“ oder „Bioschwein, Stufe 5“ funktionieren schon heute als Verkaufsargument.
- Lieferanten fragen: Welche Haltungsform-Stufe haben eure Fleischprodukte?
- Lieferscheine und Herkunftsnachweise systematisch ablegen
- Speisekarte prüfen: Wo steht Fleisch drauf, das noch nicht transparent kommuniziert wird?
- DEHOGA-Newsletter abonnieren – die Interessenvertretung wird als erste über finale Gesetzesdetails informieren
- Großhandelspartner nach bereits labelkonformen Produkten fragen
Warum die Gastronomie besonders betroffen ist
Im Einzelhandel kauft der Gast das Rohprodukt und entscheidet selbst. In der Gastronomie liegt die Entscheidung beim Betrieb. Das macht die Kennzeichnungspflicht komplexer – und gleichzeitig wichtiger. Denn: Wer am Tisch sitzt, hat keine Möglichkeit, selbst auf die Verpackung zu schauen.
Hinzu kommt die Vielfalt der Betriebsformen. Eine Systemgastronomie-Kette mit zentralem Einkauf tut sich mit Haltungsform-Nachweisen leichter als ein inhabergeführtes Restaurant, das von fünf verschiedenen Lieferanten bezieht. Branchenverbände wie der DEHOGA fordern deshalb praxistaugliche Übergangslösungen und klare Umsetzungshilfen.
Der Blick nach vorn
Das Tierhaltungslogo in der Gastronomie kommt – die Frage ist nur wann und in welcher Form. Betriebe, die sich früh damit beschäftigen, gewinnen doppelt: Sie sind regulatorisch vorbereitet und können das Thema aktiv als Qualitätsmerkmal spielen. Gäste, die im Supermarkt bereits auf Haltungsformen achten, werden dieselbe Erwartung am Restauranttisch mitbringen.



