Das Wichtigste in Kürze

Das staatliche Tierhaltungslogo, das im Lebensmitteleinzelhandel seit 2023 schrittweise eingeführt wurde, soll künftig auch in Restaurants, Kantinen und Imbissen auftauchen. Was bislang bekannt ist, was noch offen bleibt – und was das für deine Speisekarte bedeutet.

Im Supermarkt ist die Haltungsform beim Fleischkauf längst Standard. Fünf Stufen – von „Stall“ bis „Bio“ – helfen Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Griff ins Kühlregal. Jetzt soll das staatliche Tierhaltungslogo den nächsten Schritt machen: raus aus dem Handel, rein in die Gastronomie.

Was ist das Tierhaltungslogo überhaupt?

Das staatliche Tierhaltungskennzeichnungssystem wurde in Deutschland mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) eingeführt, das im August 2023 in Kraft trat. Es schreibt für Schweinefleisch im Einzelhandel eine verpflichtende Kennzeichnung in fünf Stufen vor:

  • Stufe 1 – Stall: gesetzlicher Mindeststandard
  • Stufe 2 – Stall+Platz: mehr Platz pro Tier
  • Stufe 3 – Frischluftstall: Zugang zu Außenklima
  • Stufe 4 – Auslauf/Weide: regelmäßiger Außenbereich
  • Stufe 5 – Bio: EU-Öko-Verordnung

Bisher gilt die Pflicht ausschließlich für frisches, gekühltes und gefrorenes Schweinefleisch an der Fleischtheke und im Kühlregal. Die Außer-Haus-Verpflegung war explizit ausgenommen – vorerst.

Was plant die Politik für die Gastronomie?

Die Bundesregierung hat die Ausdehnung auf Restaurants, Kantinen und Imbisse von Beginn an als nächsten Schritt angekündigt. Das Bundesministerium für Ernährung hat entsprechende Erweiterungen des Gesetzes in Aussicht gestellt. Konkrete Zeitpläne und finale Umsetzungsregelungen für die Gastronomie stehen zum jetzigen Stand allerdings noch aus – die Details befinden sich in der politischen Abstimmung.

Entscheidend für Gastronomen: Die genaue Ausgestaltung – ob Pflicht, freiwillig oder gestaffelt – ist noch nicht final beschlossen.

Was sich aber bereits abzeichnet: Die Herkunfts- und Haltungsform-Transparenz wird auch am Teller zum Thema. Der gesellschaftliche Druck ist real, und Gäste – insbesondere jüngere – fragen zunehmend nach, woher ihr Schnitzel kommt.

Was bedeutet das für deinen Betrieb?

Lieferkette kennen, bevor es Pflicht wird

Wer jetzt schon weiß, aus welcher Haltungsform das verwendete Fleisch stammt, ist klar im Vorteil. Viele Großhändler wie METRO oder Systemlieferanten kennzeichnen ihre Produkte bereits mit Haltungsform-Angaben. Die Information ist also oft schon vorhanden – sie muss nur abgefragt und weitergegeben werden.

Dokumentationspflicht vorbereiten

Im Einzelhandel gilt: Wer das Logo nutzt, muss nachweisen können, dass die Angabe stimmt. Für die Gastronomie wird ein ähnliches Prinzip erwartet. Das bedeutet: Lieferscheine aufbewahren, Lieferantenangaben dokumentieren, Warenwege nachvollziehbar halten.

Speisekarte als Kommunikationstool

Die Pflicht zur Kennzeichnung ist eine Sache – die Chance zur Positionierung eine andere. Betriebe, die bereits auf höhere Haltungsformen setzen, können das aktiv kommunizieren, ohne auf ein staatliches Label warten zu müssen. Begriffe wie „Weidekalb aus Brandenburg“ oder „Bioschwein, Stufe 5“ funktionieren schon heute als Verkaufsargument.

Was du jetzt konkret tun kannst
  • Lieferanten fragen: Welche Haltungsform-Stufe haben eure Fleischprodukte?
  • Lieferscheine und Herkunftsnachweise systematisch ablegen
  • Speisekarte prüfen: Wo steht Fleisch drauf, das noch nicht transparent kommuniziert wird?
  • DEHOGA-Newsletter abonnieren – die Interessenvertretung wird als erste über finale Gesetzesdetails informieren
  • Großhandelspartner nach bereits labelkonformen Produkten fragen

Warum die Gastronomie besonders betroffen ist

Im Einzelhandel kauft der Gast das Rohprodukt und entscheidet selbst. In der Gastronomie liegt die Entscheidung beim Betrieb. Das macht die Kennzeichnungspflicht komplexer – und gleichzeitig wichtiger. Denn: Wer am Tisch sitzt, hat keine Möglichkeit, selbst auf die Verpackung zu schauen.

Hinzu kommt die Vielfalt der Betriebsformen. Eine Systemgastronomie-Kette mit zentralem Einkauf tut sich mit Haltungsform-Nachweisen leichter als ein inhabergeführtes Restaurant, das von fünf verschiedenen Lieferanten bezieht. Branchenverbände wie der DEHOGA fordern deshalb praxistaugliche Übergangslösungen und klare Umsetzungshilfen.

Redaktions-Einschätzung: Wer jetzt die Lieferkette aufräumt, wird später deutlich weniger Stress haben – egal wie die finale Regelung aussieht.

Der Blick nach vorn

Das Tierhaltungslogo in der Gastronomie kommt – die Frage ist nur wann und in welcher Form. Betriebe, die sich früh damit beschäftigen, gewinnen doppelt: Sie sind regulatorisch vorbereitet und können das Thema aktiv als Qualitätsmerkmal spielen. Gäste, die im Supermarkt bereits auf Haltungsformen achten, werden dieselbe Erwartung am Restauranttisch mitbringen.

HÄUFIGE FRAGEN

Gilt das Tierhaltungslogo schon jetzt für Restaurants?

Nein, aktuell ist die Kennzeichnungspflicht nach dem TierHaltKennzG auf den Lebensmitteleinzelhandel beschränkt. Die Ausdehnung auf Gastronomie, Kantinen und Imbisse ist politisch geplant, aber noch nicht final beschlossen.

Welche Haltungsstufen gibt es beim staatlichen Tierhaltungslogo?

Das Logo kennt fünf Stufen: Stall (Mindeststandard), Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Bisher gilt die Pflicht nur für Schweinefleisch im Handel.

Was kann ich als Gastronom jetzt schon tun?

Lieferanten nach Haltungsform-Angaben fragen, Lieferscheine dokumentieren und Herkunftsangaben auf der Speisekarte freiwillig kommunizieren. Das schafft Transparenz und bereitet den Betrieb auf kommende Pflichten vor.

Gilt die Kennzeichnungspflicht für alle Fleischarten?

Bisher nur für Schweinefleisch. Eine schrittweise Ausweitung auf andere Tierarten ist im Gesetz vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt.

Wo bekomme ich aktuelle Infos zur Umsetzung für meinen Betrieb?

Der DEHOGA-Bundesverband informiert Mitgliedsbetriebe zeitnah über Gesetzesänderungen. Auch das Bundesministerium für Ernährung veröffentlicht Updates zum TierHaltKennzG auf seiner Website.
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