Das Wichtigste in Kürze

Das EU-Parlament hat am 28. April 2026 die CountEmissionsEU-Verordnung verabschiedet. Das Gesetz schafft erstmals eine einheitliche Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen aus Transportdienstleistungen – Luft- und Bodenverkehr eingeschlossen. Für Unternehmen mit Travel-Budgets bedeutet das: verlässlichere CO₂-Daten, weniger Doppelarbeit, bessere Vergleichbarkeit.

Bislang war die Emissionsberechnung im Geschäftsreisebereich ein Flickenteppich. 70 % der Unternehmen erfassten ihre Reiseemissionen mit unterschiedlichen, kaum kompatiblen Methoden – je nach Tool, Anbieter oder interner Vorgabe. Ein direkter Vergleich zwischen Buchungsoptionen oder über Geschäftsjahre hinweg? Kaum möglich.

Das ändert sich jetzt. Mit GBTA-Rückenwind und dem klaren politischen Signal aus Brüssel kommt endlich ein verbindlicher Standard.

Was die Verordnung konkret regelt

CountEmissionsEU legt fest, wie Treibhausgasemissionen aus Transportdienstleistungen berechnet werden – methodisch einheitlich, für alle Anbieter im EU-Raum verbindlich. Das umfasst:

  • Flüge im EU-Luftraum (Scope 1 und marktbasierte Scope-3-Berechnungen)
  • Bodengebundenen Transport – Bahn, Bus, Mietwagen
  • Eine standardisierte Datengrundlage, auf die Unternehmen und Anbieter gleichermaßen zugreifen

Konkret bedeutet das: Ein Flug Frankfurt–Madrid muss künftig nach derselben Methodik berechnet werden, egal ob der Datenpunkt aus dem Corporate-Travel-Tool, dem OBT oder direkt vom Carrier kommt.

Warum das für Hotellerie und Geschäftsreisen relevant ist

Travel Manager, Nachhaltigkeitsbeauftragte und CFOs in Hotels, Ketten und Hospitality-Unternehmen stehen seit Jahren vor demselben Problem: Sie müssen im Rahmen von CSRD-Reporting und ESG-Anforderungen Emissionen belastbar ausweisen – aber die Datenqualität aus dem Reisebereich war bisher ein Schwachpunkt.

Was bedeutet das für dein Reporting?
  • CO₂-Daten aus Flug und Bahn werden nach einheitlichem EU-Standard berechnet
  • Vergleiche zwischen Reisejahren werden belastbarer
  • Drittanbieter (OBTs, TMCs, GDS) müssen ihre Berechnungslogik angleichen
  • CSRD-Scope-3-Reporting wird im Bereich Dienstreisen einfacher abbildbar
  • Grüne Tarifoptionen lassen sich datenbasiert rechtfertigen

GBTA begrüßt die Verordnung – und das hat Gründe

Der Global Business Travel Association hatte die Einführung eines EU-weiten Standards aktiv begleitet. Die Organisation vertritt Unternehmen und Travel-Dienstleister weltweit und hatte den Flickenteppich an Methoden immer wieder als zentrales Hindernis für glaubwürdiges Nachhaltigkeitsmanagement benannt.

Der Schritt des EU-Parlaments ist aus GBTA-Sicht mehr als Symbolpolitik: Er schafft die Grundlage dafür, dass Emissionsreduktionen im Geschäftsreisebereich tatsächlich messbar und vergleichbar werden – und damit auch steuerbar.

Für alle, die gerade ihr Travel-Programm auf Nachhaltigkeit trimmen: Jetzt ist der richtige Moment, bestehende CO₂-Tracking-Tools auf Kompatibilität mit CountEmissionsEU zu prüfen.

Was jetzt passiert

Mit der Parlamentsverabschiedung ist die Verordnung politisch beschlossen. Die Europäische Kommission hatte das politische Agreement bereits begrüßt. Für die Praxis bedeutet das:

  1. Transportdienstleister müssen ihre Emissionsdaten auf den neuen Standard umstellen
  2. TMCs und OBT-Anbieter werden ihre Tools anpassen
  3. Unternehmen sollten prüfen, welche Daten-Feeds sie für ihr Scope-3-Reporting nutzen – und ob diese bald aktualisiert werden

Einen konkreten Zeitplan für die vollständige Umsetzung hat die Kommission noch nicht kommuniziert. Das wird eine der nächsten relevanten Informationen für Travel Manager sein.

HÄUFIGE FRAGEN

Was ist die CountEmissionsEU-Verordnung?

CountEmissionsEU ist ein EU-Gesetz, das eine einheitliche Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen aus Transportdienstleistungen festlegt – für Flug- und Bodenverkehr im EU-Raum. Das EU-Parlament hat die Verordnung am 28. April 2026 verabschiedet.

Warum war ein einheitlicher Standard bisher nicht vorhanden?

Laut GBTA nutzten 70 % der Unternehmen unterschiedliche, kaum kompatible Methoden zur Erfassung ihrer Reiseemissionen. Das machte Vergleiche zwischen Anbietern, Jahren und Buchungsoptionen nahezu unmöglich.

Was ändert sich für Travel Manager durch CountEmissionsEU?

CO₂-Daten aus Flug und Bahn werden künftig nach derselben EU-Methodik berechnet, egal welches Tool oder welcher Anbieter die Daten liefert. Das vereinfacht das Scope-3-Reporting unter der CSRD erheblich.

Müssen Unternehmen jetzt sofort handeln?

Einen verbindlichen Umsetzungszeitplan hat die EU-Kommission noch nicht kommuniziert. Sinnvoll ist es aber, bestehende CO₂-Tracking-Tools und Daten-Feeds auf Kompatibilität mit dem neuen Standard zu prüfen.

Gilt die Verordnung auch für Hotels und Hospitality-Unternehmen?

Direkt reguliert werden Transportdienstleister. Für Hotels und Hospitality-Unternehmen ist die Verordnung vor allem indirekt relevant: Sie verbessert die Datenbasis für das eigene Scope-3-Reporting im Bereich Geschäftsreisen.
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