Das EU-Parlament hat am 28. April 2026 die CountEmissionsEU-Verordnung verabschiedet. Das Gesetz schafft erstmals eine einheitliche Methode zur Berechnung von Treibhausgasemissionen aus Transportdienstleistungen – Luft- und Bodenverkehr eingeschlossen. Für Unternehmen mit Travel-Budgets bedeutet das: verlässlichere CO₂-Daten, weniger Doppelarbeit, bessere Vergleichbarkeit.
Bislang war die Emissionsberechnung im Geschäftsreisebereich ein Flickenteppich. 70 % der Unternehmen erfassten ihre Reiseemissionen mit unterschiedlichen, kaum kompatiblen Methoden – je nach Tool, Anbieter oder interner Vorgabe. Ein direkter Vergleich zwischen Buchungsoptionen oder über Geschäftsjahre hinweg? Kaum möglich.
Das ändert sich jetzt. Mit GBTA-Rückenwind und dem klaren politischen Signal aus Brüssel kommt endlich ein verbindlicher Standard.
Was die Verordnung konkret regelt
CountEmissionsEU legt fest, wie Treibhausgasemissionen aus Transportdienstleistungen berechnet werden – methodisch einheitlich, für alle Anbieter im EU-Raum verbindlich. Das umfasst:
- Flüge im EU-Luftraum (Scope 1 und marktbasierte Scope-3-Berechnungen)
- Bodengebundenen Transport – Bahn, Bus, Mietwagen
- Eine standardisierte Datengrundlage, auf die Unternehmen und Anbieter gleichermaßen zugreifen
Konkret bedeutet das: Ein Flug Frankfurt–Madrid muss künftig nach derselben Methodik berechnet werden, egal ob der Datenpunkt aus dem Corporate-Travel-Tool, dem OBT oder direkt vom Carrier kommt.
Warum das für Hotellerie und Geschäftsreisen relevant ist
Travel Manager, Nachhaltigkeitsbeauftragte und CFOs in Hotels, Ketten und Hospitality-Unternehmen stehen seit Jahren vor demselben Problem: Sie müssen im Rahmen von CSRD-Reporting und ESG-Anforderungen Emissionen belastbar ausweisen – aber die Datenqualität aus dem Reisebereich war bisher ein Schwachpunkt.
- CO₂-Daten aus Flug und Bahn werden nach einheitlichem EU-Standard berechnet
- Vergleiche zwischen Reisejahren werden belastbarer
- Drittanbieter (OBTs, TMCs, GDS) müssen ihre Berechnungslogik angleichen
- CSRD-Scope-3-Reporting wird im Bereich Dienstreisen einfacher abbildbar
- Grüne Tarifoptionen lassen sich datenbasiert rechtfertigen
GBTA begrüßt die Verordnung – und das hat Gründe
Der Global Business Travel Association hatte die Einführung eines EU-weiten Standards aktiv begleitet. Die Organisation vertritt Unternehmen und Travel-Dienstleister weltweit und hatte den Flickenteppich an Methoden immer wieder als zentrales Hindernis für glaubwürdiges Nachhaltigkeitsmanagement benannt.
Der Schritt des EU-Parlaments ist aus GBTA-Sicht mehr als Symbolpolitik: Er schafft die Grundlage dafür, dass Emissionsreduktionen im Geschäftsreisebereich tatsächlich messbar und vergleichbar werden – und damit auch steuerbar.
Was jetzt passiert
Mit der Parlamentsverabschiedung ist die Verordnung politisch beschlossen. Die Europäische Kommission hatte das politische Agreement bereits begrüßt. Für die Praxis bedeutet das:
- Transportdienstleister müssen ihre Emissionsdaten auf den neuen Standard umstellen
- TMCs und OBT-Anbieter werden ihre Tools anpassen
- Unternehmen sollten prüfen, welche Daten-Feeds sie für ihr Scope-3-Reporting nutzen – und ob diese bald aktualisiert werden
Einen konkreten Zeitplan für die vollständige Umsetzung hat die Kommission noch nicht kommuniziert. Das wird eine der nächsten relevanten Informationen für Travel Manager sein.
