Die zyprische Ratspräsidentschaft hat einen neuen Reformvorschlag für die EU-Fluggastrechteverordnung EG261 vorgelegt. Die Drei-Stunden-Regel bleibt offiziell bestehen – die Entschädigungen für Verspätungen zwischen drei und sieben Stunden sollen aber um bis zu 66 Prozent gekürzt werden. Bei Kurzstreckenflügen würden Passagiere statt 250 Euro künftig nur noch 83 Euro erhalten. Die Organisation APRA kritisiert den Vorschlag scharf.
Trilogverhandlungen zwischen EU-Rat und Europäischem Parlament, Zeitdruck, politische Kompromisse – und am Ende stehen Fluggäste möglicherweise schlechter da als vorher. Genau das wirft die Association of Passenger Rights Advocates (APRA) dem aktuellen Reformvorschlag der zyprischen Ratspräsidentschaft zur EU-Fluggastrechteverordnung EG261 vor.
Was der Vorschlag konkret vorsieht
Formal ändert sich laut Vorschlag wenig: Der Anspruch auf Entschädigung soll weiterhin ab drei Stunden Verspätung gelten. Das klingt nach Beibehaltung des Status quo – ist es aber nicht.
Der Kern des Problems liegt in den Beträgen. Für Verspätungen zwischen drei und sieben Stunden sollen die Ausgleichszahlungen stufenweise gesenkt werden. Bei Kurzstreckenflügen mit drei bis fünf Stunden Verspätung würden Passagiere künftig 83 Euro statt bisher 250 Euro erhalten – ein Rückgang um 67 Prozent. APRA wertet das als faktische Verschiebung der relevanten Entschädigungsgrenze von drei auf sieben Stunden.
Zusätzlich soll es bei Flugannullierungen einfacher werden, Entschädigungsansprüche von Passagieren abzulehnen oder zu begrenzen. Details dazu sind noch Gegenstand der laufenden Trilogverhandlungen.
Die Kritik der APRA – und was dahintersteckt
APRA-Präsident Tomasz Pawliszyn wird in der Pressemitteilung deutlich:
Diesen Vorschlag als passagierfreundlichen Kompromiss zu bezeichnen, ist ein schlechter Witz. Zwar bleibt die Drei-Stunden-Regel offiziell bestehen, in der Praxis würden Entschädigungen jedoch deutlich gekürzt werden. Dadurch verlieren viele Passagiere einen großen Teil des bisherigen Schutzes.
– Tomasz Pawliszyn, Präsident der APRA
Ein konkretes Argument macht die Kritik besonders greifbar: 83 Euro reichen nicht aus, damit Anwälte oder spezialisierte Dienstleister wie Fluggastrechte-Portale einen Anspruch überhaupt wirtschaftlich verfolgen können – erst recht nicht, wenn die Airline diesen zunächst ablehnt. De facto wären Passagiere damit auf sich allein gestellt.
- Kurzstrecke (bis 1.500 km): 250 Euro ab 3 Stunden Verspätung
- Mittelstrecke (1.500–3.500 km): 400 Euro ab 3 Stunden Verspätung
- Langstrecke (über 3.500 km): 600 Euro ab 4 Stunden Verspätung
- Gilt auch bei Annullierung und Nichtbeförderung
- Ausnahme: außergewöhnliche Umstände (z. B. extremes Wetter, Streik Dritter)
Wer den Vorschlag ablehnt – und wer verhandelt
Das Europäische Parlament hat bereits gegen einen früheren Vorschlag des EU-Ministerrates gestimmt, der die Verspätungsschwelle von drei Stunden verlängern wollte. Auch einzelne Mitgliedstaaten positionieren sich kritisch: Deutschland, Österreich, Schweden und die Slowakei sprechen sich gegen eine Absenkung der Schwelle aus – fordern aber ihrerseits eine Begrenzung der Entschädigung auf 300 Euro für Langstrecke.
Die Fronten sind damit klar: Die Airline-Lobby drängt auf weniger Haftung, Verbraucherschützer verteidigen den Status quo, und der politische Kompromiss könnte am Ende keiner Seite wirklich gefallen – aber Passagiere am härtesten treffen.
Was das für Reisende bedeutet – jetzt und später
Solange die Trilogverhandlungen laufen, gilt die bestehende Verordnung EG261/2004 unverändert. Du hast also weiterhin Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung – wenn dein Flug annulliert wird oder mehr als drei Stunden Verspätung hat und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Was sich ändern könnte: die Durchsetzbarkeit dieser Rechte. Portale wie AirHelp, Flightright oder Fairplane arbeiten auf Erfolgsbasis – bei 83 Euro Streitwert rechnet sich das Geschäftsmodell schlicht nicht mehr. Betroffene Passagiere müssten dann selbst klagen oder den Anspruch fallen lassen.
- Aktuell gilt: Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung, 250–600 Euro je nach Strecke
- Anspruch lässt sich bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen
- Spezialisierte Portale übernehmen Durchsetzung gegen Provision (ca. 20–35 %)
- Bei Ablehnung durch Airline: Beschwerde bei Luftfahrt-Bundesamt (Deutschland) oder nationaler Schlichtungsstelle
- Reform noch nicht beschlossen – Trilogverhandlungen dauern an
Wie es weitergeht
Eine schnelle Einigung gilt als unwahrscheinlich. Das Europäische Parlament hat in der Vergangenheit Vorschläge des Rates abgelehnt, wenn sie Passagierrechte zu stark einschränkten. Ob der neue Kompromissvorschlag der zyprischen Präsidentschaft eine Mehrheit findet, bleibt offen. APRA kündigt an, die Verhandlungen weiter zu beobachten und warnt vor einer "unklaren Rechtslage", die Klagen nach sich ziehen könnte – ausgerechnet die Instabilität, die die Reform eigentlich verhindern soll.

