Das Wichtigste in Kürze

Die zyprische Ratspräsidentschaft hat einen neuen Reformvorschlag für die EU-Fluggastrechteverordnung EG261 vorgelegt. Die Drei-Stunden-Regel bleibt offiziell bestehen – die Entschädigungen für Verspätungen zwischen drei und sieben Stunden sollen aber um bis zu 66 Prozent gekürzt werden. Bei Kurzstreckenflügen würden Passagiere statt 250 Euro künftig nur noch 83 Euro erhalten. Die Organisation APRA kritisiert den Vorschlag scharf.

Trilogverhandlungen zwischen EU-Rat und Europäischem Parlament, Zeitdruck, politische Kompromisse – und am Ende stehen Fluggäste möglicherweise schlechter da als vorher. Genau das wirft die Association of Passenger Rights Advocates (APRA) dem aktuellen Reformvorschlag der zyprischen Ratspräsidentschaft zur EU-Fluggastrechteverordnung EG261 vor.

Was der Vorschlag konkret vorsieht

Formal ändert sich laut Vorschlag wenig: Der Anspruch auf Entschädigung soll weiterhin ab drei Stunden Verspätung gelten. Das klingt nach Beibehaltung des Status quo – ist es aber nicht.

Der Kern des Problems liegt in den Beträgen. Für Verspätungen zwischen drei und sieben Stunden sollen die Ausgleichszahlungen stufenweise gesenkt werden. Bei Kurzstreckenflügen mit drei bis fünf Stunden Verspätung würden Passagiere künftig 83 Euro statt bisher 250 Euro erhalten – ein Rückgang um 67 Prozent. APRA wertet das als faktische Verschiebung der relevanten Entschädigungsgrenze von drei auf sieben Stunden.

Zusätzlich soll es bei Flugannullierungen einfacher werden, Entschädigungsansprüche von Passagieren abzulehnen oder zu begrenzen. Details dazu sind noch Gegenstand der laufenden Trilogverhandlungen.

Die Kritik der APRA – und was dahintersteckt

APRA-Präsident Tomasz Pawliszyn wird in der Pressemitteilung deutlich:

Diesen Vorschlag als passagierfreundlichen Kompromiss zu bezeichnen, ist ein schlechter Witz. Zwar bleibt die Drei-Stunden-Regel offiziell bestehen, in der Praxis würden Entschädigungen jedoch deutlich gekürzt werden. Dadurch verlieren viele Passagiere einen großen Teil des bisherigen Schutzes.

– Tomasz Pawliszyn, Präsident der APRA

Ein konkretes Argument macht die Kritik besonders greifbar: 83 Euro reichen nicht aus, damit Anwälte oder spezialisierte Dienstleister wie Fluggastrechte-Portale einen Anspruch überhaupt wirtschaftlich verfolgen können – erst recht nicht, wenn die Airline diesen zunächst ablehnt. De facto wären Passagiere damit auf sich allein gestellt.

Entschädigung nach geltendem EU-Recht (Verordnung EG261/2004)
  • Kurzstrecke (bis 1.500 km): 250 Euro ab 3 Stunden Verspätung
  • Mittelstrecke (1.500–3.500 km): 400 Euro ab 3 Stunden Verspätung
  • Langstrecke (über 3.500 km): 600 Euro ab 4 Stunden Verspätung
  • Gilt auch bei Annullierung und Nichtbeförderung
  • Ausnahme: außergewöhnliche Umstände (z. B. extremes Wetter, Streik Dritter)

Wer den Vorschlag ablehnt – und wer verhandelt

Das Europäische Parlament hat bereits gegen einen früheren Vorschlag des EU-Ministerrates gestimmt, der die Verspätungsschwelle von drei Stunden verlängern wollte. Auch einzelne Mitgliedstaaten positionieren sich kritisch: Deutschland, Österreich, Schweden und die Slowakei sprechen sich gegen eine Absenkung der Schwelle aus – fordern aber ihrerseits eine Begrenzung der Entschädigung auf 300 Euro für Langstrecke.

Die Fronten sind damit klar: Die Airline-Lobby drängt auf weniger Haftung, Verbraucherschützer verteidigen den Status quo, und der politische Kompromiss könnte am Ende keiner Seite wirklich gefallen – aber Passagiere am härtesten treffen.

Einordnung: APRA ist ein Verband, der kommerziell von Fluggastrechte-Durchsetzung profitiert. Das macht die Kritik nicht falsch – aber das Interesse liegt auf der Hand. Die Kernzahlen (83 statt 250 Euro) stammen aus dem Vorschlag selbst.

Was das für Reisende bedeutet – jetzt und später

Solange die Trilogverhandlungen laufen, gilt die bestehende Verordnung EG261/2004 unverändert. Du hast also weiterhin Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung – wenn dein Flug annulliert wird oder mehr als drei Stunden Verspätung hat und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

Was sich ändern könnte: die Durchsetzbarkeit dieser Rechte. Portale wie AirHelp, Flightright oder Fairplane arbeiten auf Erfolgsbasis – bei 83 Euro Streitwert rechnet sich das Geschäftsmodell schlicht nicht mehr. Betroffene Passagiere müssten dann selbst klagen oder den Anspruch fallen lassen.

  • Aktuell gilt: Entschädigung ab 3 Stunden Verspätung, 250–600 Euro je nach Strecke
  • Anspruch lässt sich bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen
  • Spezialisierte Portale übernehmen Durchsetzung gegen Provision (ca. 20–35 %)
  • Bei Ablehnung durch Airline: Beschwerde bei Luftfahrt-Bundesamt (Deutschland) oder nationaler Schlichtungsstelle
  • Reform noch nicht beschlossen – Trilogverhandlungen dauern an

Wie es weitergeht

Eine schnelle Einigung gilt als unwahrscheinlich. Das Europäische Parlament hat in der Vergangenheit Vorschläge des Rates abgelehnt, wenn sie Passagierrechte zu stark einschränkten. Ob der neue Kompromissvorschlag der zyprischen Präsidentschaft eine Mehrheit findet, bleibt offen. APRA kündigt an, die Verhandlungen weiter zu beobachten und warnt vor einer "unklaren Rechtslage", die Klagen nach sich ziehen könnte – ausgerechnet die Instabilität, die die Reform eigentlich verhindern soll.

HÄUFIGE FRAGEN

Was ändert sich bei den Fluggastrechten durch den neuen EU-Vorschlag?

Die Drei-Stunden-Regel bleibt formal bestehen, aber die Entschädigungen für Verspätungen zwischen drei und sieben Stunden sollen um bis zu 66 Prozent sinken. Bei Kurzstreckenflügen mit drei bis fünf Stunden Verspätung würden statt 250 Euro künftig nur noch 83 Euro gezahlt.

Gilt die aktuelle Regelung noch – kann ich jetzt Entschädigung beantragen?

Ja. Solange die Trilogverhandlungen laufen und keine neue Verordnung in Kraft tritt, gilt die bestehende EG261/2004 unverändert. Du hast weiterhin Anspruch auf 250 bis 600 Euro je nach Streckenlänge, wenn dein Flug verspätet oder annulliert wird.

Wer verhandelt gerade über die Reform der EU-Fluggastrechte?

Aktuell laufen Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Rat (vertreten durch die zyprische Ratspräsidentschaft) und dem Europäischen Parlament. Das Parlament hat frühere Vorschläge des Rates bereits abgelehnt.

Was bedeutet eine Entschädigung von 83 Euro in der Praxis?

Bei 83 Euro Streitwert können spezialisierte Portale wie AirHelp oder Flightright die Durchsetzung wirtschaftlich kaum übernehmen. Passagiere wären faktisch gezwungen, selbst zu klagen oder den Anspruch aufzugeben.

Welche Länder lehnen den Reformvorschlag ab?

Deutschland, Österreich, Schweden und die Slowakei sprechen sich gegen eine Absenkung der Drei-Stunden-Schwelle aus. Sie fordern stattdessen eine Beibehaltung der Regel bei einer Deckelung der Entschädigung auf 300 Euro für Langstreckenflüge.
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