Das Wichtigste in Kürze

Gastronomen in Rheinland-Pfalz zahlen je nach Stadt sehr unterschiedliche Gebühren für ihre Außenterrassen. Der Bund der Steuerzahler hat die zehn einwohnerstärksten Städte im Land verglichen – mit einem klaren Ergebnis: Trier ist mit Abstand am teuersten, Worms am günstigsten.

Sonne raus, Terrasse auf – klingt einfach. Für Gastronomen steckt dahinter aber auch ein bürokratischer Aufwand und eine Kostenfrage, die je nach Standort sehr unterschiedlich ausfällt. Der Bund der Steuerzahler hat sich die Sondernutzungsgebühren für Außenbewirtung in den zehn einwohnerstärksten Städten Rheinland-Pfalz angeschaut – und die Unterschiede sind erheblich.

Trier ganz oben, Worms ganz unten

Für einen einheitlichen Musterbetrieb hat der Bund der Steuerzahler die Kosten der einzelnen Städte direkt vergleichbar gemacht. Das Ergebnis: In Worms zahlt der gleiche Betrieb gerade mal 250 Euro – in Trier dagegen 1.563 Euro. Das ist mehr als das Sechsfache.

Methodik des Vergleichs

Der Bund der Steuerzahler hat einen Musterbetrieb zugrunde gelegt und die Gebührensätze der zehn einwohnerstärksten Städte in Rheinland-Pfalz verglichen. In der Regel werden die Gebühren als Euro je Quadratmeter pro Nutzungsmonat festgesetzt. Die Bandbreite reicht von 250 Euro (Worms) bis 1.563 Euro (Trier).

Warum schwanken die Gebühren so stark?

Sondernutzungsgebühren für öffentlichen Raum – also Gehwege, Plätze oder Straßen, die Gastronomen für ihre Terrassen nutzen – legen die Kommunen selbst fest. Es gibt keine einheitliche Vorgabe auf Landes- oder Bundesebene. Städte orientieren sich dabei an Faktoren wie Lage, Frequenz oder dem allgemeinen Preisniveau vor Ort.

Das führt zu einer Situation, in der zwei Gastronomen mit ähnlicher Betriebsgröße und ähnlichem Konzept allein aufgrund ihrer Postleitzahl sehr unterschiedliche Fixkosten tragen. Für Gründer und alle, die einen neuen Standort prüfen, ist die lokale Gebührenstruktur damit ein konkreter Kalkulationsfaktor.

Was das für deine Kalkulation bedeutet

Terrassen sind für viele Betriebe in den Sommermonaten ein wesentlicher Umsatztreiber. Gleichzeitig steigen mit der Außenfläche auch die Fixkosten – und zwar nicht nur durch die Sondernutzungsgebühr, sondern auch durch Mobiliar, Reinigung und Personal. Wer die Außenbewirtung plant oder ausweitet, sollte die kommunale Gebührenordnung frühzeitig anfragen.

  • Gebührensatz beim Ordnungsamt oder Stadtplanung direkt erfragen – oft online einsehbar
  • Nutzungszeitraum klären: Viele Städte rechnen monatsweise ab, nicht saisonal pauschal
  • Fläche exakt vermessen lassen – jeder Quadratmeter zählt bei flächenbasierter Abrechnung
  • Sonderregelungen prüfen: Manche Kommunen bieten Ermäßigungen für kleine Betriebe oder bestimmte Lagen
  • Gebührenentwicklung im Blick behalten – Kommunen können Sätze jährlich anpassen
Tipp der Redaktion: Gerade in touristisch frequentierten Städten wie Trier sind hohe Gebühren oft auch ein Indikator für stark besuchte Lagen – die Terrasse kann sich trotzdem rechnen. Entscheidend ist die saubere Kalkulation.

Transparenz als offene Frage

Der Vergleich des Bunds der Steuerzahler zeigt auch: Für Gastronomen ist es nicht immer einfach, die eigene Gebührenlast einzuordnen. Wer nicht aktiv vergleicht, weiß oft nicht, ob der lokale Satz im Landesschnitt hoch oder niedrig liegt. Mehr Transparenz – etwa durch eine öffentlich zugängliche Übersicht aller kommunalen Gebührenordnungen – würde Betreibern die Planung erleichtern.

HÄUFIGE FRAGEN

Wo zahlen Gastronomen in Rheinland-Pfalz die höchsten Terrassengebühren?

In Trier. Laut einem Vergleich des Bunds der Steuerzahler zahlt ein Musterbetrieb dort 1.563 Euro – mehr als in allen anderen der zehn einwohnerstärksten Städte im Land.

Wo sind die Terrassengebühren in RLP am günstigsten?

In Worms. Dort fallen für denselben Musterbetrieb nur 250 Euro an – das ist weniger als ein Sechstel der Trierer Kosten.

Wie werden Sondernutzungsgebühren für Terrassen berechnet?

In der Regel legen Kommunen einen Gebührensatz in Euro je Quadratmeter pro Nutzungsmonat fest. Jede Stadt bestimmt diesen Satz selbst – es gibt keine einheitliche landesweite Vorgabe.

Wer legt die Terrassengebühren fest?

Die jeweilige Kommune. Es gibt keine bundesweite oder landesweite Einheitsvorgabe, weshalb die Kosten zwischen Städten stark schwanken können.

Wo kann ich als Gastronom die lokale Terrassengebühr erfragen?

Direkt beim Ordnungsamt oder der Stadtplanung deiner Kommune. Viele Städte veröffentlichen ihre Gebührenordnung auch online.
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