Das Wichtigste in Kürze

Eine Verbändeallianz aus Dehoga, Systemgastronomie, Catering, Bäckerhandwerk und Großhandel warnt vor der geplanten Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung. Beim Parlamentarischen Frühstück in Berlin schilderten Branchenvertreter von McDonald's, Metro und SV Deutschland konkrete Folgen für Lieferketten und Betriebsabläufe. Die Mehrkosten landen am Ende bei den Gästen.

Speisekarten täglich aktualisieren. Lieferketten rückverfolgbar machen. IT-Systeme von Grund auf neu aufsetzen. Das ist kein Szenario aus einem Bürokratie-Alptraum — das ist das, was auf Restaurants, Schulkantinen, Bäckereien und Krankenhausküchen zukommen würde, wenn die geplante Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes so kommt wie geplant.

Beim Parlamentarischen Frühstück in Berlin, eingeladen vom Dehoga Bundesverband gemeinsam mit sechs weiteren Verbänden, wurde das klarer als je zuvor: Die Branche ist nicht grundsätzlich gegen Transparenz. Aber dieser Gesetzentwurf, so der Tenor, trifft die Falschen und löst das Problem nicht.

Sieben Verbände, eine Botschaft

Das Bündnis ist breit aufgestellt. Neben dem Dehoga Bundesverband mit der Fachgruppe „Die Caterer im Dehoga“ stehen der Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), das Deutsche Tiefkühlinstitut (dti), der Großhandelsverband Foodservice, der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und der Deutsche Fleischer-Verband gemeinsam dahinter.

Diskutiert wurde mit Albert Stegemann (CDU), stellvertretender Fraktionsvorsitzender für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, und Jens Behrens (SPD), Tierschutzbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion. Auch Vertreter aus Bundesministerien und Landesvertretungen waren dabei.

Wer war beim Parlamentarischen Frühstück?
  • Michael Mergen, Head of Quality Management bei Salomon Foodworld
  • Julia Thielicke, Head of Public Policy Germany bei Metro
  • Diana Wicht, Supply Chain Lead bei McDonald's Deutschland
  • Jörg Rutschke, Geschäftsführer SV Deutschland
  • Bäckermeister Tobias Exner

Sie alle schilderten, was die Reform konkret für ihren Betriebsalltag bedeuten würde.

Das Kernproblem: Warenströme ändern sich täglich

Die Logik der Kennzeichnungspflicht klingt simpel: Gäste sollen wissen, wie das Tier gehalten wurde, dessen Fleisch auf dem Teller liegt. In der Lebensmitteleinzelhandels-Welt funktioniert das leidlich — das Steak liegt verpackt im Regal, Herkunft und Haltungsform stehen drauf.

In der Außer-Haus-Verpflegung ist das anders. Hier ändern sich Lieferanten und Haltungsformen im laufenden Betrieb — je nach Verfügbarkeit, Saison, Preis. Was heute als Haltungsform 2 eingekauft wird, kann morgen Haltungsform 3 sein, weil der Großhändler gewechselt hat. Das bedeutet:

  • Speisekarten, digitale Displays und Bestellsysteme müssten laufend angepasst werden
  • IT-Systeme zur Rückverfolgbarkeit müssten neu aufgebaut werden
  • Lieferketten brauchen durchgängige Dokumentation bis zum Endprodukt
  • Auch verarbeitete Produkte wie Saucen, Füllungen oder Aufschnitt wären betroffen

Besonders hart trifft das Klein- und Mittelbetriebe: Eine Schulkantine mit zwei Köchen und 300 Essen täglich hat keine IT-Abteilung, die das abbilden kann.

Wer zahlt das am Ende?

Die Antwort ist kurz: der Gast. Die Verbände rechnen mit steigenden Rohwarenkosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette — Großhandel, Verarbeitung, Auslieferung, Küche — die am Ende als höhere Menüpreise ankommen. Das trifft nicht nur Restaurantgäste, sondern auch Schüler, Pflegeheimbewohner und Krankenhauspatienten.

Im Koalitionsvertrag hat uns die Bundesregierung versprochen, die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensmittelwirtschaft zu stärken. Betont wurden Freiwilligkeit und Eigenverantwortung und das Ziel praxistauglicher Regelungen. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird diesem Anspruch in keiner Weise gerecht: Er schafft massive neue Bürokratie und setzt keine geeigneten Anreize für mehr Tierwohl.

— Sabine Eichner, Geschäftsführerin Deutsches Tiefkühlinstitut (dti)

Der Zeitpunkt macht die Sache nicht besser. Die Gastronomie steckt ohnehin in einer Phase der Kaufzurückhaltung. Steigende Energie- und Personalkosten haben viele Betriebe bereits an die Belastungsgrenze gebracht.

Tierwohl oder Papiertierwohl?

Das eigentliche Ziel des Gesetzes — mehr Tierwohl — erreicht die Kennzeichnungspflicht nach Ansicht der Verbände nicht. Kennzeichnung allein verändert keine Haltungsbedingungen. Sie schafft Transparenz, aber nur dann, wenn sie auch verstanden und genutzt wird.

Ob ein Gast in der Schulkantine oder im Schnellrestaurant sein Mittagessen nach Haltungsform auswählt, ist fraglich. Die Kaufentscheidung dort läuft anders als im Supermarkt: Preis, Geschwindigkeit und Gewohnheit dominieren. Der Aufwand für die Kennzeichnung wäre real — der Lenkungseffekt auf das Tierwohl minimal.

Redaktions-Einschätzung: Der Widerstand ist breit und konkret begründet. Ob die Politik das ernst nimmt oder das Gesetz trotzdem durchdrückt, wird sich in den nächsten Ausschusslesungen zeigen.

Was die Branche stattdessen fordert

Die Verbände wenden sich nicht pauschal gegen Tierwohl-Initiativen. Ihre Forderungen sind klar:

  • Freiwillige Kennzeichnung statt Pflicht — wer differenzieren will, soll es tun können
  • Praxistaugliche Übergangslösungen für KMU, die keine eigene IT-Infrastruktur betreiben
  • Ausnahmen für verarbeitete Lebensmittel, bei denen die Rückverfolgbarkeit faktisch nicht möglich ist
  • Direktförderung von Tierwohl-Investitionen in der Landwirtschaft statt indirekter Bürokratiepflichten in der Gastronomie

Das Schreiben der Verbändeallianz ging direkt an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). Wie er und seine Fraktion auf den Druck reagieren, bleibt abzuwarten — zumal der CDU-Vertreter Stegemann beim Frühstück selbst dabei war und die Argumente gehört hat.

Hintergrund: Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland

Seit August 2023 gilt die Tierhaltungskennzeichnung im Lebensmitteleinzelhandel für frisches Schweinefleisch. Fünf Stufen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide, Bio. Die geplante Ausweitung soll dieses System auf die Außer-Haus-Verpflegung übertragen — also Restaurants, Caterer, Kantinen und Bäckereien. Zuständig ist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

HÄUFIGE FRAGEN

Was ist die geplante Tierhaltungskennzeichnung für die Gastronomie?

Die Bundesregierung plant, die seit 2023 im Lebensmitteleinzelhandel geltende Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung auszuweiten – also auf Restaurants, Kantinen, Caterer und Bäckereien. Betriebe müssten dann kennzeichnen, in welcher Haltungsform das verwendete Fleisch produziert wurde.

Warum lehnt die Gastronomiebranche die Kennzeichnungspflicht ab?

Die Verbände kritisieren vor allem den praktischen Aufwand: Warenströme und Lieferanten wechseln im Betriebsalltag laufend, was ständige Anpassungen von Speisekarten, Displays und IT-Systemen erfordern würde. Besonders kleine Betriebe wie Bäckereien oder Schulkantinen können das kaum stemmen.

Wer ist von der Regelung konkret betroffen?

Betroffen wären alle Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung: Restaurants, Systemgastronomie, Catering-Unternehmen, Bäckereien, aber auch Schulkantinen, Krankenhäuser und Senioreneinrichtungen.

Wer steht hinter dem Widerstand gegen das Gesetz?

Eine Verbändeallianz aus Dehoga Bundesverband, Bundesverband der Systemgastronomie (BdS), Deutschem Tiefkühlinstitut (dti), Großhandelsverband Foodservice, Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und Deutschem Fleischer-Verband. Sie haben sich auch direkt an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gewandt.

Was fordern die Verbände statt der Pflicht-Kennzeichnung?

Die Verbände setzen auf freiwillige Kennzeichnung für Betriebe, die das umsetzen wollen, praxistaugliche Ausnahmen für verarbeitete Produkte sowie direkte Förderung von Tierwohl-Investitionen in der Landwirtschaft – statt indirekter Bürokratiepflichten in der Gastronomie.
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