Das Wichtigste in Kürze

Der US-Zoll (CBP) rudert bei seinen Plänen zur massiven Social-Media-Überwachung zurück: Statt alle ESTA-Antragsteller zu verpflichten, fünf Jahre Kontohistorie offenzulegen, soll das künftig nur noch für bestimmte Risikogruppen gelten. Ein überarbeiteter Regelentwurf erscheint frühestens Herbst 2026 – in Kraft treten wird er in diesem Jahr wohl nicht mehr. Der Reiseindustrie ist damit ein erster Teilerfolg gelungen.

U.S. Customs and Border Protection (CBP) macht einen Schritt zurück. Die Behörde arbeitet an einer abgeschwächten Version ihrer umstrittenen Social-Media-Regel, die im Dezember 2025 erstmals im Federal Register veröffentlicht worden war. Damals war noch geplant, sämtliche Reisende aus Ländern des Visa Waiver Program zu verpflichten, beim ESTA-Antrag fünf Jahre ihrer Social-Media-Geschichte einzureichen.

Betroffen wären damit Bürgerinnen und Bürger aus 42 Ländern gewesen – darunter Deutschland, Großbritannien, Japan, Frankreich und Australien. Für viele war das ein Grund, Reisen in die USA neu zu überdenken.

Was CBP jetzt plant

Matt Davies, Executive Director im CBP Office of Field Operations, bestätigte gegenüber Skift, dass die Behörde den ursprünglichen Ansatz überarbeitet. „Wir arbeiten daran, das Feedback aus den eingegangenen Kommentaren einzuarbeiten, um den Vorschlag anzupassen“, sagte Davies. „Wir verstehen, dass es Bedenken gibt, von allen Reisenden im Rahmen des ESTA und des Visa Waiver Program die umfangreiche Datenmenge zu erheben, die wir ursprünglich skizziert hatten.“

Konkret prüft die CBP jetzt, die Pflicht auf sogenannte „certain populations“ zu beschränken – Reisende also, die aufgrund einer Risikoabwägung als prüfenswert eingestuft werden. Wie genau diese Einschätzung aussehen soll, ließ Davies offen.

Was im ursprünglichen Entwurf stand
  • Fünf Jahre Social-Media-Kontohistorie für alle ESTA-Antragsteller
  • Angaben zu Familienangehörigen
  • Biometrische Daten
  • Gilt für alle 42 Länder des Visa Waiver Program – darunter Deutschland, Großbritannien, Japan, Frankreich, Australien
  • Veröffentlicht im Federal Register, Dezember 2025

Rebound nach Reaktion der Branche

Der Rückzug kommt nicht von ungefähr. Reisebranche, Bürgerrechtsorganisationen und Regierungen befreundeter Staaten hatten den ursprünglichen Vorschlag scharf kritisiert. Hauptvorwürfe: zu weit gefasst, rechtlich fragwürdig, abschreckend für legitime Touristen und Geschäftsreisende.

Tatsächlich haben mehrere Analysen gezeigt, dass allein die Ankündigung der Regel dazu geführt hat, dass internationale Buchungen in die USA zurückgingen. Besucher aus Europa und dem asiatisch-pazifischen Raum – also genau jene Märkte, die das Visa Waiver Program nutzen – sind besonders sensibel gegenüber Einreisehürden.

Die Regel war noch gar nicht in Kraft – und hat Buchungszahlen trotzdem schon bewegt.

Zeitplan: Herbst 2026, Umsetzung offen

CBP erwartet, den überarbeiteten Entwurf frühestens im Herbst 2026 zu veröffentlichen. Eine Umsetzung noch in diesem Jahr gilt als unwahrscheinlich. Bis dahin gelten die bestehenden ESTA-Anforderungen – Social-Media-Angaben sind bislang freiwillig, nicht Pflicht.

Für Reisende aus Deutschland und anderen VWP-Ländern ändert sich bis auf Weiteres nichts. Der aktuelle ESTA-Prozess bleibt unverändert.

Was das für die Branche bedeutet

Für Hotels, Reiseveranstalter und alle, die auf internationale Gäste aus Europa, Japan oder Australien angewiesen sind, ist die Abschwächung eine gute Nachricht – aber keine Entwarnung. Der politische Wille zur verschärften Grenzkontrolle ist nicht verschwunden, er wird nur neu kalibriert.

  • Geschäftsreisende und Vielfliegende mit sauberem Reiseprofil werden vermutlich nicht in die Hochrisiko-Kategorie fallen
  • Wer in sozialen Netzwerken politisch aktiv ist oder Reisen in bestimmte Länder dokumentiert hat, könnte künftig trotzdem zur erweiterten Prüfung herangezogen werden
  • Reiseveranstalter sollten die Entwicklung im Herbst beobachten – der finale Entwurf entscheidet, wie kommunikationsaufwendig das Thema für ihre Kunden wird

Die entscheidende Frage bleibt: Nach welchen Kriterien wird künftig eingestuft, wer als Risiko gilt? Solange CBP das nicht transparent macht, bleibt die Unsicherheit für internationale Reisende – und damit der Imageschaden für die USA als Reiseziel – bestehen.

HÄUFIGE FRAGEN

Müssen ESTA-Reisende aus Deutschland jetzt schon ihre Social-Media-Konten angeben?

Nein. Die geplante Regel ist noch nicht in Kraft. Aktuell sind Social-Media-Angaben beim ESTA-Antrag freiwillig. Der überarbeitete Entwurf erscheint frühestens Herbst 2026.

Wen würde die neue Social-Media-Regel betreffen?

Ursprünglich alle Reisenden aus den 42 Ländern des Visa Waiver Program – darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz, Großbritannien, Japan und Australien. Der überarbeitete Entwurf soll die Pflicht auf bestimmte Risikogruppen begrenzen.

Was genau wollte die CBP ursprünglich von Reisenden wissen?

Der Dezember-2025-Entwurf sah vor, fünf Jahre Social-Media-Historie, Angaben zu Familienangehörigen und biometrische Daten von allen ESTA-Antragstellern zu erheben.

Wann tritt die neue ESTA-Regel in Kraft?

Frühestens nicht vor Ende 2026. Die CBP erwartet, den überarbeiteten Entwurf im Herbst zu veröffentlichen – danach folgt noch eine Kommentierungsphase.

Warum hat die CBP den ursprünglichen Vorschlag abgeschwächt?

Wegen massiver Kritik von Reisebranche, Bürgerrechtsorganisationen und Verbänden. Auch rückläufige Buchungszahlen aus dem internationalen Markt haben den Druck auf die Behörde erhöht.
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