Mainz führt ab dem 1. Juli 2026 eine Übernachtungssteuer von bis zu fünf Euro pro Nacht ein. Der Stadtrat stimmte mehrheitlich dafür, der Dehoga Rheinland-Pfalz hatte bis kurz vor der Abstimmung dagegen protestiert. Mit den Einnahmen von rund vier Millionen Euro jährlich will die Stadt Kultur und Tourismus finanzieren.
Der Beschluss fiel am Mittwochabend – trotz eines letzten Appells des Dehoga Rheinland-Pfalz an Oberbürgermeister und Stadtrat, die Abstimmung zu verschieben. Die Mehrheit im Mainzer Stadtrat stimmte für die Einführung einer Beherbergungsabgabe. Mainz ist damit nach Trier die zweite Stadt in Rheinland-Pfalz, die eine solche Abgabe erhebt.
Was die Steuer konkret bedeutet
Die Abgabe staffelt sich je nach Übernachtungspreis – zwischen zwei und fünf Euro pro Nacht. Wer also ein günstiges Zimmer bucht, zahlt weniger; teurere Häuser treffen die vollen fünf Euro. Die Stadt rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund vier Millionen Euro. Das Geld soll laut Stadtratsbeschluss in Kulturangebote und touristische Veranstaltungen fließen sowie den städtischen Haushalt stabilisieren.
Letzte-Minute-Änderungen beruhigen die Branche nur teilweise
Auf einen Teil der Kritik reagierte die Stadt noch vor der Abstimmung. Zwei Änderungen wurden kurzfristig in den Satzungsentwurf aufgenommen:
- Übergangsregelung: Wer bis zum 30. April 2026 ein Zimmer gebucht hat, ist bis zum 31. März 2027 von der Abgabe befreit.
- Schuldner-Regelung: Nicht mehr der Betrieb, sondern der Gast gilt als Abgabenschuldner – ein zentraler Streitpunkt der Dehoga.
Für den Verband reicht das nicht. „Es ist und bleibt eine Bettensteuer-Satzung mit allen hinlänglich bekannten Schwächen“, sagte Dehoga-Präsident Gereon Haumann nach der Abstimmung. Die Vorlage löse die strukturellen Herausforderungen nicht, belaste die Betriebe jedoch zusätzlich „in einer mehr als herausfordernden Zeit“.
Bettensteuern – auch City Tax oder Kurtaxe genannt – gelten als administrativer Mehraufwand für Betriebe: Abgaben müssen erfasst, Belege aufbewahrt und an die Stadt abgeführt werden. Bei Geschäftsreisenden, die eine Steuerbefreiung beantragen, braucht es zusätzliche Bescheinigungen vom Arbeitgeber. Kritiker sagen: Der Bürokratieaufwand übersteigt den Nutzen, besonders für kleine Häuser. Befürworter halten dagegen: Andere Städte wie Köln, Hamburg oder Berlin leben seit Jahren mit der City Tax – und die Hotelbranche dort läuft trotzdem.
Mainz ist nicht allein – aber Rheinland-Pfalz bleibt dünn besiedelt
In Deutschland erheben bereits viele Städte eine Bettensteuer: Hamburg (ab 1 €), Köln (je nach Preis), Berlin (5 % des Übernachtungspreises) und München sind die bekanntesten Beispiele. In Rheinland-Pfalz war bisher nur Trier dabei. Mit Mainz kommt die zweite Stadt des Bundeslandes dazu.
Für Hotels in der Landeshauptstadt bedeutet das konkret: Ab dem Sommer 2026 müssen sie die Abgabe vom Gast einfordern, korrekt dokumentieren und an die Stadt abführen. Wer das System schon kennt – etwa weil er in einer Kette mit Standorten in Hamburg oder Berlin arbeitet – hat einen Vorteil. Alle anderen müssen Prozesse und Buchungssysteme anpassen.
Was das für Betriebe konkret heißt
- Buchungssysteme und PMS müssen die Abgabe als eigene Zeile ausweisen können
- Für Geschäftsreisende braucht es einen Prozess für Steuerbefreiungen (Arbeitgeber-Bescheinigung)
- Buchungen vor dem 1. Mai 2026 sind bis März 2027 befreit – das muss das System abfangen
- Kommunikation gegenüber Gästen: Frühzeitig auf der Website und im Buchungsflow informieren
- Buchhaltung anpassen: Die Abgabe ist durchlaufender Posten, kein Umsatz des Betriebs

