Das Wichtigste in Kürze

Der Mainzer Stadtrat hat die Einführung einer Beherbergungsabgabe beschlossen. Die Steuer gilt ab 1. Juli 2026 für alle Übernachtungen in der Stadt. Die Branche läuft dagegen Sturm – ohne Erfolg.

Mainz bekommt eine Bettensteuer. Die Ratsmehrheit hat die sogenannte Beherbergungsabgabe beschlossen, obwohl Hoteliers und der Dehoga Rheinland-Pfalz bis zuletzt dagegen lobbiert haben. Start ist der 1. Juli 2026.

Damit ist Mainz nach Trier erst die zweite Stadt in Rheinland-Pfalz, die eine solche Abgabe erhebt. Die Stadtverwaltung rechnet mit bis zu vier Millionen Euro Mehreinnahmen pro Jahr – Geld, das in die Stadtkasse fließt.

Was die Abgabe bedeutet

Die Bettensteuer – offiziell Beherbergungsabgabe – trifft alle Übernachtungsgäste in Mainz. Wie hoch genau der Abgabesatz ist und welche Ausnahmen gelten, hat die Stadt in einer eigenen Satzung geregelt. Diese wurde nach erster Kritik aus der Branche überarbeitet und in einer neuen Version vorgelegt, bevor der Rat abstimmte.

Für Hotels bedeutet das: zusätzliche Bürokratie und eine neue Abgabe, die sie entweder an Gäste weitergeben oder selbst schlucken. Beides ist unangenehm – hohe Preise schrecken Buchende ab, niedrige Preise drücken die Marge.

Bettensteuer in Deutschland – Überblick
  • Wo sie gilt: Hamburg, Berlin, Köln, München, Frankfurt und viele weitere Städte erheben bereits eine Beherbergungsabgabe. In Rheinland-Pfalz bisher nur Trier – jetzt auch Mainz.
  • Wie sie berechnet wird: Meist als Prozentsatz des Übernachtungspreises (häufig 5 %) oder als Festbetrag pro Nacht und Person.
  • Ausnahmen: Beruflich veranlasste Reisen sind in den meisten Kommunen von der Abgabe befreit – Nachweis per Arbeitgeberbescheinigung nötig.
  • Einnahmen Mainz: Bis zu 4 Millionen Euro jährlich laut Stadtschätzung.

Dehoga läuft Sturm – ohne Gehör

Der Dehoga Rheinland-Pfalz hat die Einführung klar abgelehnt. Verbandspräsident Gereon Haumann forderte in Mainz, die Kosten- und Bürokratiebelastung für die Betriebe müsse sinken statt steigen. Der Appell verhallte: Die Ratsmehrheit stimmte trotzdem zu.

Auch der Tourismusfonds Mainz hatte Kritik an den Plänen geäußert. Die Stadt reagierte zumindest mit einer überarbeiteten Satzungs-Version – an der grundsätzlichen Entscheidung änderte das nichts.

Das ist das übliche Muster: Städte brauchen Geld, Hotels zahlen – und der politische Druck für eine Rücknahme fehlt, solange Gäste die Abgabe kaum merken.

Was Hoteliers jetzt beachten müssen

  • Satzung der Stadt Mainz genau lesen: Welche Übernachtungsarten sind abgabepflichtig, welche ausgenommen?
  • Meldeprozesse und Abrechnungsrhythmus mit dem Steuerberater klären
  • Buchungssysteme und PMS auf die neue Abgabe vorbereiten – Stichtag 1. Juli 2026
  • Kommunikation an Gäste vorbereiten: Wie wird die Abgabe auf der Rechnung ausgewiesen?
  • Berufliche Reisende: Prozess für die Arbeitgeberbescheinigung intern etablieren

Trend: Bettensteuer kommt – überall

Mainz ist kein Einzelfall. Deutschlandweit haben in den letzten Jahren immer mehr Kommunen eine Beherbergungsabgabe eingeführt oder bestehende erhöht. Das Argument ist meist dasselbe: Touristen nutzen städtische Infrastruktur, sollen dafür zahlen.

Für Hoteliers bleibt die Lage unbequem. Die Abgabe kommt, der Widerstand hat nichts gebracht. Wer jetzt noch nicht plant, wie er den 1. Juli operativ stemmt, sollte damit anfangen.

HÄUFIGE FRAGEN

Ab wann gilt die Bettensteuer in Mainz?

Die Beherbergungsabgabe in Mainz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Der Stadtrat hat die Einführung beschlossen.

Wie viel Geld erhofft sich Mainz von der Bettensteuer?

Die Stadt Mainz rechnet mit bis zu vier Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen pro Jahr durch die Beherbergungsabgabe.

Gibt es in Rheinland-Pfalz noch andere Städte mit Bettensteuer?

Ja, Trier erhebt bereits eine Beherbergungsabgabe. Mainz ist mit der Einführung ab Juli 2026 erst die zweite Stadt in Rheinland-Pfalz.

Was sagt der Dehoga zur Bettensteuer in Mainz?

Der Dehoga Rheinland-Pfalz lehnt die Abgabe ab. Verbandspräsident Gereon Haumann forderte, die Kosten- und Bürokratiebelastung für Betriebe müsse sinken statt steigen.

Müssen Geschäftsreisende die Bettensteuer auch zahlen?

In den meisten Kommunen sind beruflich veranlasste Übernachtungen von der Beherbergungsabgabe ausgenommen – in der Regel per Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen. Die genauen Regelungen stehen in der Mainzer Satzung.
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