Zwei EU-Regelwerke entscheiden, was Hotels künftig „grün" nennen dürfen und wie nachhaltige Investitionen bewertet werden: die EU-Taxonomie und die Regeln gegen Greenwashing. Beide haben sich 2025 und 2026 stark verändert — wer auf altem Stand plant, riskiert teure Fehler. Dieser Artikel sortiert die aktuelle Lage als Teil des Nachhaltigkeits-Leitfadens.

EU-Taxonomie: was sie ist und wen sie betrifft

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Relevant wird sie für Hotels vor allem über zwei Kanäle: die Finanzierung und die Immobilie. Banken und Investoren nutzen Taxonomie-Kriterien, um grüne Kredite zu vergeben und den Wert von Gebäuden einzuschätzen. Eine direkte Berichtspflicht trifft auch hier nur sehr große Unternehmen — die Wirkung entfaltet sich indirekt über die Kapitalseite.

Die sechs Umweltziele der Taxonomie

Die Taxonomie misst Aktivitäten an sechs Umweltzielen: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie Schutz von Biodiversität und Ökosystemen. Als nachhaltig gilt eine Aktivität nur, wenn sie zu mindestens einem Ziel wesentlich beiträgt und keinem der anderen erheblich schadet — das ist das Prinzip „Do No Significant Harm". Für ein Hotel sind vor allem Klimaschutz (Energie, Emissionen) und Kreislaufwirtschaft (Abfall, Mehrweg) relevant.

Was das für deine Immobilie heißt

Bei der Bewertung von Hotelimmobilien rückt der energetische Zustand in den Fokus. Banken und Investoren fragen nach Energieausweis, Sanierungsstand und Heizungstechnik, weil schlecht gedämmte, fossil beheizte Gebäude als Risiko gelten. Ein klarer Sanierungsfahrplan und Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien verbessern damit nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die Finanzierbarkeit und den Substanzwert.

Green Claims Directive: gestoppt — was stattdessen gilt

Die viel diskutierte Green Claims Directive, die Umweltaussagen streng nachweispflichtig machen sollte, wurde im Juni 2025 im Trilog gestoppt und gilt seither als blockiert. Verlass dich nicht auf sie — denn die Lücke füllt eine andere, bereits beschlossene Richtlinie.

Was ab 27. September 2026 gilt

Die EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers, EU 2024/825) ist beschlossen und gilt ab dem 27. September 2026. Sie verbietet vage Umweltaussagen wie „klimaneutral", „umweltfreundlich" oder „öko" ohne anerkannten Nachweis und untersagt Siegel, die nicht auf einem zertifizierten System beruhen.

Was du nicht mehr behaupten darfst

  • Pauschale Aussagen wie „nachhaltiges Hotel" ohne belegbare Grundlage.
  • „Klimaneutral" allein auf Basis von Kompensation, ohne eigene Reduktion.
  • Selbst erfundene Öko-Logos oder Siegel ohne unabhängige Prüfung.
  • Aussagen über das ganze Haus, wenn nur ein Teilbereich gemeint ist.

Rechtssichere Umweltkommunikation

Die Regel ist einfach: konkret statt pauschal, belegt statt behauptet. Statt „umweltfreundlich" lieber „Strom zu 100 Prozent aus zertifizierten erneuerbaren Quellen". Statt „regional" lieber „Gemüse von drei Höfen im Umkreis von 50 Kilometern". Anerkannte Siegel wie GreenSign ersetzen Eigenlob, weil sie unabhängig geprüft sind. Wie du die typischen Fallen vermeidest, zeigt der Artikel Greenwashing vermeiden.

Praxis-Checkliste für jede Umweltaussage

  1. Jede Aussage mit einer Zahl oder einem anerkannten Siegel hinterlegen.
  2. Begriffe wie klimaneutral nur mit dokumentiertem Reduktionsnachweis verwenden.
  3. Geltungsbereich klar benennen — Haus, Zimmer, Restaurant oder einzelne Maßnahme.
  4. Im Zweifel weglassen: Eine fehlende Aussage ist günstiger als eine Abmahnung.

Wie ESG die Finanzierung beeinflusst, vertieft Green Finance und Förderung; die Berichtsseite klärt CSRD und ESG-Reporting.

Weiterführende Quellen

HÄUFIGE FRAGEN

Betrifft die EU-Taxonomie mein Hotel?

Direkt nur sehr große Unternehmen. Indirekt wird sie über die Finanzierung relevant, weil Banken und Investoren Taxonomie-Kriterien zur Bewertung grüner Kredite und Immobilien nutzen.

Gilt die Green Claims Directive?

Nein. Der Vorschlag wurde im Juni 2025 im Trilog gestoppt und gilt als blockiert. Maßgeblich ist stattdessen die EmpCo-Richtlinie, die ab dem 27. September 2026 gilt.

Darf ich mein Hotel noch klimaneutral nennen?

Nur mit anerkanntem Nachweis und eigener Reduktion. Eine Aussage allein auf Basis von Kompensation ist nach den neuen Regeln unzulässig.

Wie kommuniziere ich rechtssicher?

Konkret und belegt: Zahlen statt vager Begriffe, anerkannte Siegel statt Eigenlob und ein klar benannter Geltungsbereich.
Was denkst du? Schreib uns deine Meinung in die Kommentare — wir lesen jedes Feedback und antworten gern.
Kommentar schreiben →